Satzung des E.F.C. Kurstadt Adler Wiesbaden
§ 1 Name : E.F. C. Kurstadt Adler Wiesbaden
Sitz: Wiesbaden
§ 2 Zweck:
Unterstützung von Eintracht Frankfurt und Pflege von gemeinsamen (nicht wirtschaftlichen) Freizeitaktivitäten aller Art.
§ 3 Aufnahme als Mitglied:
Nach schriftlichem Antrag, durch den Vorstand.
§ 4 Austritt:
Schriftlich 3 Wochen zum Ende eines jeden Vierteljahres. Ein Ausschluss ist durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung möglich.
§ 5 Mitgliedsbeitrag:
Wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Ab 01.01.2006 beträgt der Beitrag jährlich 20 EUR.
Kinder bis 14 Jahre zaheln keinen Beitrag.
Jugendlich zwischen 14 - 18 Jahren zahlen den halben Beitrag.
§ 6 Vorstand:
Der Vorsitzende und der Stellvertreter. Sie sind jeweils einzeln vertretungsbefugt.
Der Vorstand wird in geheimer Wahl von der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl kann beliebig oft erfolgen.
§ 7 Mitgliederversammlung:
Ordentliche Mitgliederversammlung mindestens einmal im Jahr.
Außerordentliche Mitgliederversammlung, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder, wenn die Berufung von einem Drittel aller Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich erfolgt.
§ 8 Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung:
Grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen; Satzungsänderung und Auflösung jedoch mit Stimmenmehrheit von ¾ der Erschienenen.
Zur Änderung des Zwecks, ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung:
Schriftlich durch einfache Postübersendung (oder auch Email), unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen.
§ 10 Protokoll:
Ist über den Verlauf der Mitgliederversammlung zu errichten und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 11 Auflösung des Clubs:
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit von ¾ der Anwesenden beschlossen werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
§ 12 Teilnahme an Fanclubaktivitäten:
Von jedem Mitglied (soweit in Wiesbaden und Umgebung wohnend) sollte angestrebt werden, an mindestens 50 % der Fanclubaktivitäten (Sitzungen, Turnier, Weihnachtfeier etc.) teilzunehmen.
Bei Unterschreitung dieser Quote kann aufgrund fehlenden Interesses, nach vorheriger Anhörung, ein Ausschluss durch die Vollversammlung erfolgen.
Wiesbaden, den 05.03.98 (Fassung Juni 2005)